CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021
Das Klimaschutzgesetz und das Brennstoffhandelsemissionsgesetz (BEHG) sind seit Dezember 2019 in Kraft. Die Auswirkung deren Umsetzung betrifft alle Endverbraucher und damit auch die Kunden der Stadtwerke Weinheim.
Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Bundestag hat die Maßnahme am 9. Oktober 2020 beschlossen. Im Laufe des vierten Quartals 2020 werden Bundestag und Bundesrat die Details der Umsetzung für das nationale Emissionshandelssystem (EHS) festlegen.
Ziel der Bepreisung ist es, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen, indem klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den CO2-Preis schrittweise anzuheben. Für 2021 ist der Preis pro Tonne auf 25 Euro festgelegt; danach steigt er schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Nach dieser Einführungsphase bildet sich dann der Preis am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Denn dann müssen die Verschmutzungsrechte (Zertifikate) per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt.
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